Eine Reihe grenzübergreifender Zusammenschlüsse, die erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt haben könnten, werden derzeit weder von der Kom noch von den Mitgliedstaaten geprüft. Als Lösung möchte die Kom daher ihre bisherige Praxis zu Verweisungen von bestimmten Fällen ändern.
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