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Erlösbeteiligung als Bemessungsgrundlage bei unbefugter Werknutzung

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturRoland Vesenmayerecolex 2021/244ecolex 2021, 345 - 346 Heft 4 v. 31.3.2021

1. Trifft den Adressaten eines Angebots eine Äußerungsobliegenheit und gibt er zu diesem keine Rückmeldung ab, ist eine zustimmende konkludente Willenserklärung des Adressaten aus dessen Erklärungsverhalten zu schließen.

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