VO (EU) 2020/741 des EP und des Rates vom 25. 5. 2020 über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung, ABl L 2020/177, 32
Die gegenständliche VO legt Mindestanforderungen an die Wasserqualität und die Überwachung sowie Bestimmungen über das Risikomanagement und die sichere Verwendung von aufbereitetem Wasser im Kontext einer integrierten Wasserbewirtschaf