Allgemein bekannt ist, dass COVID-19 den Gesetzgeber vielfach zu raschem Handeln zwang. In diesem Zusammenhang war auch die Diskussion rund um Betriebsschließungen sowie die daraus resultierende Frage der Risikoverteilung allgegenwärtig. Rechtssicherheit, sowohl für Arbeitgeber/-innen als auch Arbeitnehmer/-innen sollte durch teilweise Änderungen oder Adaptierungen des bisher bekannten Urlaubsrechts hergestellt werden. Sowohl die Änderungen im ArbVG, als auch im ABGB führen aber zu zahlreichen Rechtsfragen.