Mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz hat der Gesetzgeber die Bewegungsfreiheit vorübergehend stark beschränkt. Für Besorgungen des täglichen Lebens blieben die Geschäfte zwar durchgehend offen, wurden aber in den ersten Tagen regelrecht gestürmt. Der Gesetzgeber hat finanzielle Zuwendungen für die dadurch betroffenen Arbeitnehmer für steuerfrei erklärt. Die Ausnahme gilt dem Grunde nach aber für alle Branchen.