vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Up-stream-Darlehen ist tot - hoch lebe das Up-stream-Darlehen!

GesellschaftsrechtAufsatzNora Aburumiehecolex 2020, 1073 - 1078 Heft 12 v. 4.12.2020

Im kleinen und im großen Stil, von wenigen Tausend Euro bis zum zweistelligen Millionenbetrag, (FN ) als Darlehen oder "bloßes" Verrechnungskonto bezeichnet - das Up-stream-Darlehen ist immer noch en vogue. Dem Vernehmen nach wird das Up-stream-Darlehen (FN ) gerade derzeit wieder sehr gerne genutzt, weil/wenn Ausschüttungen aufgrund der COVID-Finanzspritzen des Staates (Stichwort: Fixkostenzuschuss) nicht zulässig sind. Natürlich stockt dem Gesellschaftsrechtler, wenn er davon hört, meist der Atem (§ 82 GmbHG (FN ) - verbotene Einlagenrückgewähr). Nachstehend ein kurz gefasster Tour d'horizon zum Up-stream-Darlehen iZm § 82 GmbHG, um in Erinnerung zu rufen, was man darf bzw - vielmehr - nicht darf.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!