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Minderheitsgesellschafterschutz nach der neuen EU-Mobilitätsrichtlinie

EuropaAufsatzJohannes Lukanecolex 2020, 1031 - 1034 Heft 11 v. 5.11.2020

Der Minderheitsgesellschafterschutz bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen und anderen transnationalen Umgründungen war bisher im Wesentlichen nicht harmonisiert. Nach einem kurzen Einstieg wird im Beitrag der Minderheitenschutz, der durch die MobilitätsRL (EU) 2019/2121 für alle drei von ihr umfassten Umgründungsarten parallel geregelt wurde, dem Status quo gegenübergestellt, wonach der Minderheitenschutz bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen im Wesentlichen den MS überlassen ist.

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