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Schadensminderungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Maximilian Eder, Nikolas Rauniggecolex 2020/49ecolex 2020, 107 - 108 Heft 2 v. 10.2.2020

1. Nach dem für die Unfallversicherung geltenden § 183 VersVG trifft den VN eine Obliegenheit zur Abwendung und Minderung der Folgen des Unfalls und zur Befolgung der Weisungen des V, ähnlich wie nach § 62 Abs 1 VersVG, aber nur so weit, als dem VN nicht etwas Unbilliges zugemutet wird. § 183 VersVG ist zugunsten des VN zwingend.

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