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Zum Umfang der Aufklärungspflicht des Anwalts

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/447ecolex 2020, 1055 Heft 12 v. 4.12.2020

1. Gem § 9 RAO ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Rechte seiner Partei mit Gewissenhaftigkeit zu vertreten; daraus ergeben sich unter anderem Warn-, Aufklärungs-, Informations- und Verhütungspflichten. Wenn also der Rechtsanwalt als Vertragserrichter nach den möglichen Folgen einer Vertragskonstruktion gefragt wird, die er insolvenzrechtlich für bedenklich hält (hier: wegen Gläubigerbenachteiligung), muss er seinen Mandanten auch über die möglichen strafrechtlichen Folgen dieses Vertrags aufklären.

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