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Getrocknete Hanfblüten als "pflanzliches Raucherzeugnis" iSd TNRSG

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2020/403ecolex 2020, 940 - 941 Heft 10 v. 1.10.2020

Getrocknete Hanfblüten werden nach der allgemeinen Lebenserfahrung typischerweise, wenn auch nicht ausschließlich, zum Rauchen verwendet. Sie sind daher ein "pflanzliches Raucherzeugnis" iSd § 1 Z 1d TNRSG.

Ro 2020/11/0002

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