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Brand in Abfallentsorgungsanlage: Haftung gem § 364a ABGB per analogiam

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Maximilian Eder, Nikolas Rauniggecolex 2020/36ecolex 2020, 100 Heft 2 v. 10.2.2020

Auch die analoge Anwendung des § 364a ABGB setzt voraus, dass die Immission von der schadenverursachenden Anlage ausgeht und für deren Betrieb typisch ist (RIS-Justiz RS0010670); die Beweislast für die Typizität trifft den Geschädigten und kann nur einzelfallbezogen beantwortet werden. Die Ansicht des BerG, dass der Betreiber einer behördlich genehmigten Abfallentsorgungsanlage für jene Schäden, die durch die Selbstentzündung des Gewerbemülllagers entstanden sind, gem § 364a ABGB per analogiam haftet, ist nicht korrekturbedürftig.

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