1. Die Zurechnung des Verhaltens eines vertraglich gebundenen Vermittlers nach § 28 Abs 2 WAG 2007 geht nicht über die Gehilfenzurechnung nach § 1313a ABGB hinaus.
1. Die Zurechnung des Verhaltens eines vertraglich gebundenen Vermittlers nach § 28 Abs 2 WAG 2007 geht nicht über die Gehilfenzurechnung nach § 1313a ABGB hinaus.