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Durchsetzung von Auskunfts- und Kontrollrechten ausgeschiedener Kommanditisten im Außerstreitverfahren

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/227ecolex 2020, 525 Heft 6 v. 28.5.2020

1. Nach § 120 Abs 1 JN ist ua das außerordentliche Kontrollrecht eines Kommanditisten gem § 166 Abs 3 UGB im Außerstreitverfahren zu erledigen. Dies gilt nach hRsp auch für vertraglich eingeräumte Kontrollrechte eines Kommanditisten und für Anträge nach § 166 Abs 1 UGB.

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