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Zum Gefahrenübergang beim Liegenschaftskauf

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/204ecolex 2020, 501 - 502 Heft 6 v. 28.5.2020

1. Die Übergabe iSd §§ 1048, 1049 ABGB bewirkt, dass die tatsächliche Verfügungsgewalt zum Zweck der Erfüllung des Vertrags übertragen wird, gleichgültig, ob damit Eigentum übertragen werden soll oder nicht.

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