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Liegenschaftskauf: Bindung an (aufschiebend bedingten) Kaufvertragsentwurf!

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/202ecolex 2020, 501 Heft 6 v. 28.5.2020

1. Nach stRsp ist beim Liegenschaftskauf der Kaufvertrag bereits für beide Parteien verbindlich, wenn sie sich über den Kaufgegenstand und Kaufpreis geeinigt haben (hier: Einigung auf Kaufvertragsentwurf). Auch wenn die endgültige Errichtung der Vertragsurkunde in einverleibungsfähiger Form einem späteren Zeitpunkt vorbehalten wird, tritt die Wirksamkeit nicht erst mit Einhaltung der Form ein.

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