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Verein: Zur Nichtigkeit von Beschlüssen eines unzuständigen Vereinsorgan

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/187ecolex 2020, 414 - 415 Heft 5 v. 4.5.2020

1. Die Enthebung oder Abwahl von Mitgliedern des Leitungsorgans hat grundsätzlich durch das bestellende Organ zu erfolgen, sofern die Statuten keine Regelung dazu treffen. Die Bestimmungen in Vereinsstatuten sind nicht nach § 914, sondern nach §§ 6 ff ABGB auszulegen.

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