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Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses nach Verschmelzung der AG bei Anfechtung einer Aufsichtsratswahl

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2020/186ecolex 2020, 414 Heft 5 v. 4.5.2020

1. Zur Erhebung der Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage bedarf es grundsätzlich keines individuellen Rechtsschutzbedürfnisses. Am Anfechtungsinteresse fehlt es jedoch ausnahmsweise dann, wenn die Nachprüfung des Hauptversammlungsbeschlusses für niemanden mehr rechtlich bedeutsam sein kann.

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