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Wärmeliefervertrag des Vermieters: Schuldübernahme durch Mieter?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Nikolas Raunigg, Michael Holzmannhoferecolex 2020/160ecolex 2020, 398 Heft 5 v. 4.5.2020

1. Schließt ein Vermieter einen Wärmeliefervertrag ab und werden die Wärmelieferungen vereinbarungsgemäß direkt an den Mieter verrechnet, ist mangels entsprechender Vereinbarung der Vermieter weiterhin Vertragspartner. Eine (privative) Schuldübernahme oder gar Vertragsübernahme durch den Mieter setzt eine - zumindest schlüssige - Zustimmung des Vertragspartners voraus.

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