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Verfahren zur Aufhebung eines Schiedsspruchs fällt nicht in den Anwendungsbereich der EuGVVO

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2020/140ecolex 2020, 306 Heft 4 v. 2.4.2020

Die EuGVVO ist gemäß deren Art 1 Abs 2 lit d auf die Schiedsgerichtsbarkeit nicht anwendbar. Dieser Ausnahmetatbestand umfasst dabei nicht nur das eigentliche Schiedsverfahren, sondern auch damit unmittelbar zusammenhängende Verfahren vor staatlichen Gerichten, insb auch Verfahren zur Aufhebung von Schiedssprüchen.

18 OCg 6/18h

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