Verstöße gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr werden vermehrt gerichtlich geltend gemacht und sind in der Folge Gegenstand höchstgerichtlicher Rsp. Damit einhergehend wächst die Sensibilität von Beratern und Unternehmern. In der Beratungspraxis immer wichtiger wird die Sanierung solcher Verstöße (auch außerhalb von Gerichtsverfahren) und damit natürlich die steuerliche Behandlung einschlägiger Sanierungsschritte. Dennoch wurde die steuerliche Behandlung von Verzugszinsen, welche aus dem gesellschaftsrechtlichen Rückforderungsanspruch entstehen, bislang kaum beleuchtet.