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Zur eingeschränkten Vertretungsbefugnis der erbantrittserklärten Erben gem § 810 ABGB

Zivil- und UnternehmensrechtAufsatzStephan Verweijenecolex 2019, 313 - 314 Heft 4 v. 2.4.2019

Noch immer erscheint in der Praxis mitunter unklar, ob erbantrittserklärte Erben (nach Vorliegen von Erbantrittserklärungen zum gesamten Nachlass) vor Einantwortung uneingeschränkt über Bankguthaben des Verstorbenen verfügen können oder nicht.

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