vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Revisionszweck: Vermeidung von "Überraschungsentscheidungen" - eine Eloge dem 1. Senat

EditorialAufsatzGeorg Wilhelmecolex 2019, 105 - 106 Heft 2 v. 5.2.2019

Wiener Gemeindebediensteter, den Wiener Linien dienstzugeteilt, bei Verschubarbeiten verletzt. War Grund Missachtung der Fürsorgepflicht des Dienstgebers durch die Gehilfin (§ 1313a ABGB) Wiener Linien, so trifft den Dienstgeber die Amtshaftung gegenüber dem Beamten: Das lernen wir aus 1 Ob 94/18g, 8 Ob A 65/15i.

Abstract aus ecolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!