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Apropos: Alternative Haftpflichtversicherung

EditorialAufsatzDaniel Rubinecolex 2019, 1005 Heft 12 v. 28.11.2019

Der Geschädigte trägt - wie jeder Gläubiger - die Gefahr, dass sein Anspruch gegen den Schädiger uneinbringlich ist. Das Verwaltungsrecht privilegiert jedoch den Geschädigten in etwa hundert Materiengesetzen: Dort zwingt es potentielle Schädiger vom Fiaker bis zum Notar, Haftpflichtversicherungen abzuschließen.

Abstract aus ecolex bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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