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Ausschließliche internationale Zuständigkeit für Insolvenzanfechtungsklagen

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/63ecolex 2019, 150 Heft 2 v. 5.2.2019

Die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren nach Art 3 Abs 1 EuInsVO aF eröffnet worden ist, sind für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Bekl, der seinen Sitz oder Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat, ausschließlich zuständig.

C-296/17Wiemer & Trachte

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