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"Angemessener Ersatz" bei ungerechtfertigter EV

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/470ecolex 2019, 1059 - 1060 Heft 12 v. 28.11.2019

Der Umstand, dass eine einstweilige Maßnahme aufgehoben wurde, kann zwar eine der Voraussetzungen darstellen, die für die Zuerkennung angemessenen Ersatzes nach Art 9 Abs 7 RechtsdurchsetzungsRL erforderlich sind, jedoch kann er nicht als ausreichender Beleg dafür betrachtet werden, dass der Antrag, der den aufgehobenen einstweiligen Maßnahmen zugrunde lag, ungerechtfertigt war.

C-688/17

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