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OGH zum Nachahmungsschutz: Ist das Ganze nicht mehr als die Summe seiner Teile?

Wettbewerbs- und ImmaterialgüterrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/466ecolex 2019, 1053 - 1055 Heft 12 v. 28.11.2019

1. Im Interesse der Wettbewerbsfreiheit ist vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit auszugehen. Für Produkte, die keinen Sonderrechtsschutz für sich in Anspruch nehmen können, besteht daher grds Nachahmungsfreiheit.

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