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Zur Auslegung von GmbH-Gesellschaftsverträgen unter Berücksichtigung der Interessenlage und einer Nebenvereinbarung

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/461ecolex 2019, 1045 Heft 12 v. 28.11.2019

1. Bestimmungen über Aufgriffsrechte in GmbH-Gesellschaftsverträgen zählen zu den korporativen Satzungsbestandteilen und sind daher objektiv nach ihrem Wortlaut und Zweck in ihrem systematischen Zusammenhang auszulegen. Eine objektive Auslegung hat auch dann zu erfolgen, wenn an dem Rechtsstreit nur die Gründungsgesellschafter oder die Gesellschafter, die die Satzung änderten, beteiligt sind, und zwar unabhängig davon, ob die Gesellschaft personalistisch oder kapitalistisch strukturiert ist.

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