vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EuGVVO/EuInsVO: Prüfungsprozess als Annexverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/460ecolex 2019, 1037 Heft 12 v. 28.11.2019

1. Eine Klage auf Feststellung des Bestehens einer Forderung zum Zweck ihrer Anmeldung in einem Insolvenzverfahren ist vom Anwendungsbereich der EuGVVO ausgeschlossen.

2. Die Rechtshängigkeitssperre des Art 29 Abs 1 EuGVVO ist auf eine Klage wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende, die vom Anwendungsbereich der EuGVVO ausgeschlossen ist, aber in den der EuInsVO 2000 fällt, nicht analog anwendbar.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!