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Zum Regressanspruch des Solidarschuldners bei vertraglicher Haftungsbegrenzung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/44ecolex 2019, 124 - 125 Heft 2 v. 5.2.2019

1. Ein Schädiger, der dem Geschädigten den gesamten Schaden ersetzt, hat gegen die übrigen solidarisch haftenden Schädiger (§ 1302 ABGB) einen Regressanspruch nach § 896 ABGB (stRsp; RIS-Justiz RS0017514).

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