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Verjährungsfrist bei Rückforderung unberechtigter Bürgenhaftung

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/445ecolex 2019, 1021 Heft 12 v. 28.11.2019

1. Die Lage des Garantieauftraggebers, der zwar erkennt, dass die Garantie zu Unrecht abgerufen wird, aber wegen der abstrakten Ausgestaltung der von ihm in Auftrag gegebenen Garantie die Leistung nicht mehr zu verhindern vermag, ist derjenigen eines Irrenden vergleichbar. Daher ist auf Ansprüche des Garantieauftraggebers auf Rückforderung einer vom Garanten erbrachten Leistung § 1431 ABGB analog anzuwenden.

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