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Haftet eine Eigentümergemeinschaft für mangelhaft ausgeführten Winterdienst?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/444ecolex 2019, 1019 - 1020 Heft 12 v. 28.11.2019

1. Die Besorgung bzw die Veranlassung des Winterdiensts gehört zur ordentlichen Verwaltung einer Liegenschaft. Verwaltungshandlungen ebenso wie deren Unterlassung sind grundsätzlich der Eigentümergemeinschaft zuzurechnen, die für Schäden aus (deliktischen) Handlungen und Unterlassungen ihrer Repräsentanten (in der Regel des Verwalters) haftet.

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