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Kein Schadenersatzanspruch des Leasingnehmers für frustrierte Leasingraten

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/443ecolex 2019, 1019 Heft 12 v. 28.11.2019

Der Leasingnehmer als mittelbar Geschädigter kann vom Lieferanten des Leasingobjekts keinen Schadenersatz für die aufgrund der Mangelhaftigkeit des Leasingobjekts frustrierten Leasingraten verlangen. Der Leasingnehmer ist bei Beschädigung des Leasinggegenstands nicht unmittelbar Geschädigter, sein Schaden ist ein nicht ersatzfähiger Drittschaden. Es handelt sich hierbei um keinen Fall der Schadensüberwälzung, der eine Drittschadensliquidation rechtfertigen würde.

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