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Unionsrechtswidrigkeit des § 20 Abs 2 AngG aF

ArbeitsrechtRechtsprechungJudikaturMichaela Windisch-Graetzecolex 2019/436ecolex 2019, 982 - 983 Heft 11 v. 7.11.2019

1. Die Ausnahme einer Gruppe von Teilzeitbeschäftigten, deren Arbeitszeit weniger als ein Fünftel der Normalarbeitszeit betrug, von der Anwendung der in § 20 AngG idF vor der Novelle BGBl I 2017/153 normierten Kündigungstermine und Kündigungsfristen ist unionsrechtswidrig.

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