1. Der autonom auszulegende Begriff der Gerichtsstandsvereinbarung iSd Art 23 LGVÜ setzt eine übereinstimmende Willenserklärung der Parteien über die Zuständigkeitsbegründung voraus, die klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen ist.
1. Der autonom auszulegende Begriff der Gerichtsstandsvereinbarung iSd Art 23 LGVÜ setzt eine übereinstimmende Willenserklärung der Parteien über die Zuständigkeitsbegründung voraus, die klar und deutlich zum Ausdruck zu bringen ist.