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Zur Bestimmtheit eines Unterlassungsbegehrens und zur Unparteilichkeit des Versammlungsleiters einer Generalversammlung

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/415ecolex 2019, 953 - 954 Heft 11 v. 7.11.2019

1. Neben der einstweiligen Verfügung nach § 42 Abs 4 GmbHG stehen auch einstweilige Verfügungen der EO zur Verfügung. Bei drohendem Schaden eines Gesellschafters kann daher eine einstweilige Verfügung auch auf § 381 Z 1 EO gestützt werden.

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