Die Bf beantragte die Berücksichtigung von Euro 2.900,- für ein Hörgerät als außergewöhnliche Belastung. Das Finanzamt berücksichtigte diese Aufwendungen mit Selbstbehalt in derselben Höhe. Der vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen ausgestellte Behindertenpasses weist die Bf als Diabetikerin und Trägerin einer Metallendoprothese aus (Grad der Behinderung 90 %).