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Ex-tunc-Wirkung der Nichtigerklärung angefochtener Generalversammlungsbeschlüsse; Mangel der gesetzlichen Vertretung der GmbH im FB-Verfahren

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/383ecolex 2019, 886 Heft 10 v. 2.10.2019

1. Die Unwirksamerklärung eines angefochtenen Generalversammlungsbeschlusses tritt mit Rechtskraft des klagsstattgebenden Urteils ein und gilt ex tunc. Die Wirkungen des Urteils erstrecken sich nicht nur auf die Gesellschafter, sondern auch auf die Geschäftsführer.

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