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Zu Sperrstundenregelungen nach GewO-Nov BGBl I 2017/96

Öffentliches WirtschaftsrechtRechtsprechungJudikaturEdmund Primoschecolex 2019/319ecolex 2019, 723 Heft 8 v. 7.8.2019

Die Regelungen über die Sperrstundenvorschreibung gem § 113 Abs 5 GewO 1994 sind auf den Widerruf der Bewilligung einer früheren Aufsperrstunde oder einer späteren Sperrstunde nach § 113 Abs 4 GewO 1994 nicht analog anzuwenden.

Ra 2018/04/0089

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