1. Das Umfeld der Nutzung kann die geistigen Interessen des Urhebers beeinträchtigen.
2. Die bloße Unterlassung der Urheberbezeichnung begründet keinen Anspruch auf ideellen Schadenersatz.
4 Ob 250/18w
1. Das Umfeld der Nutzung kann die geistigen Interessen des Urhebers beeinträchtigen.
2. Die bloße Unterlassung der Urheberbezeichnung begründet keinen Anspruch auf ideellen Schadenersatz.
4 Ob 250/18w