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Zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung wegen Untreue

GesellschaftsrechtRechtsprechungJudikaturN. N.ecolex 2019/272ecolex 2019, 605 - 607 Heft 7 v. 27.7.2019

1. Nach § 153 Abs 2 StGB missbraucht seine Befugnis, wer in unvertretbarer Weise gegen solche Regeln verstößt, die dem Vermögensschutz des wirtschaftlich Berechtigten dienen.

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