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Zur Unterbrechung und zur Anfechtbarkeit von Erklärungen im Außerstreitverfahren

Dispute ResolutionRechtsprechungJudikaturChristian Koller, Julius Schumann, Lukas Planitzerecolex 2019/268ecolex 2019, 597 - 598 Heft 7 v. 27.7.2019

1. Der erste Senat des OGH gelangte in ausdrücklicher Abkehr von der in seiner E 1 Ob 236/08z noch vertretenen Rechtsansicht jüngst in der E 1 Ob 129/18d zu der Auffassung, dass bei einer von Amts wegen vorzunehmenden Bestellung eines Erwachsenenvertreters gem § 5 Abs 2 Z 2 lit c AußStrG - vergleichbar der sinngemäßen Anwendung des § 190 Abs 1 ZPO im Zivilprozess - der Unterbrechungsgrund des § 25 Abs 2 Z 1 AußStrG analog heranzuziehen ist. Dem stimmt nun auch der zweite Senat zu.

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