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Unbekannter Bankkunde: Hinterlegung oder Zahlung an Abwesenheitskurator?

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/243ecolex 2019, 582 Heft 7 v. 27.7.2019

1. Der Abwesenheitskurator ist berechtigt, innerhalb seines Wirkungskreises für den Vertretenen zu handeln (vgl RIS-Justiz RS0130926). Mangels Einschränkung obliegt dem Abwesenheitskurator auch die Vermögensverwaltung. Einer Zahlung an den Abwesenheitskurator kommt schuldbefreiende Wirkung zu.

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