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Wechselrecht: Kein Einwendungsausschluss zwischen den Parteien des Grundgeschäfts

Zivil- und UnternehmensrechtRechtsprechungJudikaturGeorg Wilhelm, Gunter Ertl, Thomas Schoditsch, Constantin Benes, Christina Buchleitner, Ljubica Mrvošević, Martina Melcher, Maximilian Ederecolex 2019/207ecolex 2019, 504 Heft 6 v. 29.5.2019

1. In einem Wechsel-(mandats-)verfahren ist zur Begründung der Berechtigung der Forderung allein zu prüfen, ob der geltend gemachte Anspruch aufgrund des Wechsels berechtigt ist. Dazu reicht es aus, dass sich der Kl zunächst auf die ihm geltend gemachte abstrakte Wechselforderung stützt.

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