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Enthebung eines Gläubigerausschussmitglieds ist öffentlich bekannt zu machen

RechtsprechungInsolvenzrechtn. n.ecolex 2018/486ecolex 2018, 1090 - 1091 Heft 12 v. 29.12.2018

Entscheidung: OGH 29.5.2018, 8 Ob 60/18h

Normen: § 88 IO

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