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Für ein Absonderungsrecht müssen künftige Forderungen dem Grunde nach schon gelegt sein

RechtsprechungInsolvenzrechtn. n.ecolex 2018/353ecolex 2018, 824 Heft 9 v. 27.10.2018

Entscheidung: OGH 28.6.2018, 9 Ob 9/18s

Normen: § 12a IO; § 299 EO

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