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Unklare Angaben über Vorempfänge in der Rechtsschutzversicherung als Verletzung der Aufklärungspflicht

RechtsprechungVersicherungsrechtn. n.ecolex 2018/302ecolex 2018, 723 Heft 8 v. 8.9.2018

Entscheidung: OGH 29.11.2018, 7 Ob 165/17s

Normen: Art 8.1.1. ARB 2003; § 785 Abs 1 ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015; § 951 Abs 1 ABGB idF vor dem ErbRÄG 2015

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