E des GrundbuchsG sind der formellen und materiellen Rechtskraft teilhaftig; die Rechtskraft wirkt aber nicht bei geänderter Sachlage; Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers durch die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum
RechtsprechungWohnungseigentumsrecht; GrundbuchsrechtDr.Dr.h.c. Hans Hoyerecolex 2017/49ecolex 2017, 114 - 116 Heft 2 v. 18.3.2017