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Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens gilt nicht als Anrufung eines Gerichts

RechtsprechungEuropäisches Zivilprozessrechtn. n.ecolex 2017/271ecolex 2017, 674 Heft 7 v. 4.8.2017

Entscheidung: EuGH 4.5.2017, C 29/16

Normen: Art 27 Abs 1 EuGVVO; Art 30 Nr 1 EuGVVO

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