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Kartelldeliktsrecht: Erfolgsort ist (Wohn-)Sitz des Geschädigten

RechtsprechungKartellrechtn. n.ecolex 2016/470ecolex 2016, 1071 Heft 12 v. 14.1.2017

Entscheidungen: OGH 30.8.2016, 4 Ob 120/16z; OGH 30.8.2016, 4 Ob 131/16t

Normen: Art 7 Nr 2 EuGVVO

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