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Mäßigung nach § 25d KSchG - Erkennbarkeit des Missverhältnisses bei exorbitant hohen Raten

RechtsprechungUnternehmensrechtecolex 2015/363ecolex 2015, 851 - 852 Heft 10 v. 1.10.2015

Entscheidung: OGH 28.4.2015, 10 Ob 24/15z

Normen: § 25d KSchG; § 1406 Abs 2 ABGB; § 25c KSchG

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